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Das Darbieten geschützter Musik und/oder Texte außerhalb des privaten Rahmens ist laut Urheberrecht eine „Öffentliche Aufführung“.
Dafür braucht der Veranstalter eine Aufführungslizenz, die von der AKM gegen Bezahlung erteilt wird.

(Quelle: https://www.akm.at/musiknutzende/oeffentliche-auffuehrung/fragen-antworten/)


VERTRÄGE privat:

Vertrag für Veranstaltung - privat [320 KB]
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VERTRÄGE öffentlich:
Vertrag für Veranstaltung - öffentlich [321 KB]
Datenschutzerklärung - öffentlich [235 KB]

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PRESSETEXTE:
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